Viome: Zwangsversteigerungstermin am 25.10.2018 wieder einmal gescheitert

Am 22. Oktober – drei Tage vor dem ersten Gerichtstermin – hatten die Justizbehörden von Thessaloniki in einer amtlichen Bekanntmachung (AZ: 4072 v. 22.10.2018) den Zugang zum zweiten Stockwerk des Gerichtsgebäudes verboten. Auf dieser Etage wird die Zwangsabwicklung der früheren Firmengruppe verhandelt. Eine Ausnahme wurde nur für diejenigen Personen zugelassen, die über einen Ausweis und ein Scheckbuch bzw. Scheckkarte verfügen, damit sie belegen können, dass sie an den zu versteigernden Immobilien interessiert sind. Damit wollen die Behörden jede Art von Demonstrationen und Kundgebungen verhindern. Die VIOME hat in einer eigenen Stellungnahme auf ihrer Website eine rechtlich und politisch fundierte Antwort gegeben, die die Rechtmäßigkeit des Zugangsverbots ad absurdum führt. Da die Erwiderung der Kolleg*innen zurzeit nur auf griechisch abrufbar ist, wollen wir für die deutschen Leser*innen einige der prägnantesten Argumente kurz und stichwortartig anführen:
- Der Ausschluss der Öffentlichkeit aus der Verhandlung der Zwangsversteigerung verletzt eklatant den Öffentlichkeitsgrundsatz der Rechtsordnung.
- Der Verstoß gegen diesen Grundsatz wird besonders sichtbar, wenn man bedenkt, dass in diesem speziellen Fall auch die direkt und unmittelbar Betroffenen aus der Gerichtsverhandlung ausgeschlossen werden – nämlich die Kolleg*innen der VIOME, die über Nacht ohne eine ordentliche Kündigung arbeitslos wurden, daher auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hatten und immer noch auf eine beträchtliche Summe ihrer ausstehenden Löhne warten.
- Da die Justiz die Formulierung „Scheckbuch oder Scheckkarte“ benutzt, wäre doch u.a. die Frage zu prüfen, wie die Firmeninhaber, die Famlie Filippou, es schaffen konnten, den Betrieben (vor allem der VIOME) ununterbrochen Liquidität zu entziehen bzw. sie regelrecht auszuplündern, sie in den wirtschaftlichen Abgrund zu stürzen, ohne dass die Justizbehörden etwas unternommen hätten – eine rechtliche Klärung ist bis heute nicht erfolgt.
- Gibt es eigentlich eine gewisse Sicherheit, dass die früheren Inhaber mit Hilfe von Strohmännern – diese könnten auf jeden Fall eine Scheckkarte vorzeigen – nichtwieder das Gesamtunternehmen zu einem Spottpreis „zurückkaufen“?
Auf der Website der VIOME (griech.) ist nicht nur die Stellungnahme der Kolleg*innen, sondern auch die Ablichtung der amtlichen Bekanntmachung zu lesen.

Auf einem der allwöchentlichen Treffen des VIOME-Solidaritätsbündnisses von Thessaloniki ist auch der bekannte Manu Chao aufgetreten und hat dort zum wiederholten Mal seine Solidarität mit VIOME und mit den Kämpfenden gegen den Goldabbau von Chalkidiki erklärt. Für die 46. KW (12. – 18. November) ist eine gemeinsame Kundgebung und eventuell auch Demonstration gegen die Zwangsversteigerung und den Goldabbau geplant – organisiert von mehreren Aktionsbündnissen. Der Kampf der Kolleg*innen geht auf jeden Fall weiter.